
Sondernutzungsplan / Teilstrassenplan Mühlegraben
Diese Seite dient als Informationsseite zum Projekt Sondernutzungsplan / Teilstrassenplan Mühlegraben. Die interaktive Mitwirkung findet vom 01. bis 30. September 2026 auf folgender Webseite statt: Gemeinde Schmerikon | E-Mitwirkung.
Einführung
Im Gebiet «Mühlegraben» in Schmerikon südlich des Rosengartenkreisels plant die METHABAU Immobilien AG eine neue Überbauung. Das heute noch unbebaute Plangebiet liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG3 und beinhaltet die Parzellen Nrn. 928 und 929. Geplant ist der Neubau von drei Wohnhäusern mit gewerblicher Erdgeschossnutzung und einer gemeinsamen Tiefgarage. Zur Regelung der besonderen Bauweise und Erschliessung wird ein kommunaler Sondernutzungsplan nach Art. 23 Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen erarbeitet.
Um die neuen Gebäude sowie das umliegende Quartier hinreichend zu erschliessen, wird in Koordination zum Sondernutzungsplan eine neue Gemeindestrasse ab der St. Gallerstrasse geplant, wofür ein Teilstrassenplan nach Art. 13 Strassengesetz des Kantons St.Gallen erforderlich ist.

Modell des Richtprojekts METHABAU Immobilien AG vom 25. August 2026
Projektablauf
Die wichtigsten Meilensteine des Projektes waren bisher:
- 2022: Entwurf des architektonischen Richtprojekts in einem qualitätssichernden Workshopverfahren
- bis September 2023: Ausfertigung Richtprojekt mit Einbezug der Fachkommission Städtebau und des Gemeinderats
- Frühjahr 2024: Erarbeitung des Sondernutzungsplans auf Grundlage des Richtprojekts
- Oktober 2024: Verabschiedung des Sondernutzungsplans zur kantonalen Vorprüfung durch den Gemeinderat
- Oktober 2024 bis Juni 2025: Kantonale Vorprüfung
- Juni 2025 bis August 2026: Anpassungen des Sondernutzungsplans aufgrund der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung
Nun wird das Projekt zur Mitwirkung freigegeben. Die Bevölkerung kann sich über das Projekt informieren und ihre Meinung dazu abgeben. Die Mitwirkung läuft vom 01. bis 30. September 2026.
Projektinformationen
Ausgangslage
Die METHABAU Immobilien AG plant auf den Liegenschaften Nrn. 928 und 929 in Schmerikon den Neubau von drei Wohnhäusern mit gewerblicher Erdgeschossnutzung und gemeinsamer Tiefgarage. Insgesamt sollen 53 Wohnungen und ca. 850 m² für Büros und Dienstleistungen realisiert werden. Im Sinne der haushälterischen und effizienten Bodennutzung wird beabsichtigt, eine ortsbaulich prägnante Bebauung mit hoher Ausnützung zu realisieren. Dabei werden die Abstellflächen für Motorfahrzeuge weitgehend unterirdisch angeordnet, sodass oberirdisch attraktive Freiräume für Aufenthalt, Begegnung und Spiel entstehen können.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt südlich des Rosengartenkreisels an der St. Gallerstrasse und am Anschluss Schmerikon der Autobahn A15, circa 1 km östlich des Bahnhofs von Schmerikon. Das geplante Projekt hat aufgrund seiner Lage eine grosse Auswirkung auf den Ortseingang Schmerikons. Die Erschliessung soll über die St. Gallerstrasse erfolgen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 5'698 m². Die Liegenschaft Nr. 928 sowie ein kleiner Teil der Liegenschaft Nr. 929 wird zurzeit als Abstellfläche von den anstossenden Autohändlern genutzt. Die übrige Fläche ist eine unbebaute Wiese. Südlich des Plangebiets stehen drei Mehrfamilienhäuser.

Ziele
Ziel des Projekts ist die Sicherstellung eines zusammenhängenden Überbauungskonzepts mit einer angemessenen Dichte und guter ortsbaulicher sowie freiräumlicher Qualität. Mit dem Sondernutzungsplan sollen die besondere Bauweise und die Erschliessung, insbesondere auch die Anbindung an die bestehende Erschliessung und Tiefgaragen auf den Liegenschaften Nrn. 858, 924, 930, 1086 und 1087, geregelt werden.
für mehr Infos vgl. Downloadbereich «Sondernutzungsplan»
Die Mitwirkungsunterlagen des SNP umfassen verbindliche, richtungsweisende und orientierende Bestandteile. Die verbindlichen Unterlagen werden vom Gemeinderat erlassen und bilden die rechtliche Grundlage für die künftige Entwicklung des Gebiets.
Verbindliche Unterlagen
- Situationsplan im Mst. 1:500 mit Schnitten A-A’ und B-B’ und Besondere Vorschriften vom 25. August 2026
Richtungsweisende Unterlagen
- Richtprojekt Mühlegraben vom 25. August 2026 (Beilage 1)
- Richtprojekt Freiraumgestaltung (Beilageplan Umgebung) vom 25. August 2026 (Beilage 2)
Orientierende Unterlagen
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV mit folgenden Beilagen:
- Lärmbeurteilung Strassenlärm der WS Bauphysik GmbH vom 25. August 2026 (Beilage 3)
- Geotechnischer Bericht der Andres Geotechnik AG vom 8. Mai 2024 (Beilage 4)
Zweck
Wie in Schmerikon gebaut werden darf, regeln grundsätzlich der Zonenplan und das Baureglement. Sie gelten für das ganze Gemeindegebiet und legen unter anderem fest, wie hoch und wie lang Gebäude sein dürfen und welche Abstände einzuhalten sind. Ein Sondernutzungsplan (SNP) erlaubt es, für ein klar abgegrenztes Gebiet von diesen allgemeinen Regeln begründet abzuweichen.
Der Sondernutzungsplan besteht aus einem verbindlichen Situationsplan mit Besonderen Vorschriften (BVo) und einem erläuternden Planungsbericht. Die Grundlage für den SNP ist ein Richtprojekt, welches die architektonische Gestaltung und die Freiraumgestaltung des Gebietes beinhaltet. Im SNP werden folgende Aspekte des Richtprojekts verbindlich geregelt (gemäss Art. 4 BVo):
- die Abweichungen der besonderen Bauweise gegenüber der Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan), um ein zusammenhängendes Überbauungskonzept mit einer angemessenen Dichte und guter ortsbaulicher sowie freiräumlicher Qualität zu gewährleisten.
- die Verkehrserschliessung und unterirdische Anordnung der Parkplätze.
- die Sicherung einer hohen Aufenthaltsqualität durch Grün- und Freiflächen mit Ruhezonen und Kinderspielplätzen.
Richtprojekt als Grundlage
Dem Sondernutzungsplan liegt ein Richtprojekt der METHABAU Immobilien AG zugrunde. Es zeigt konkret auf, wie das Gebiet überbaut werden soll, und dient als Nachweis dafür, dass die angestrebte Qualität tatsächlich erreichbar ist. Das Richtprojekt ging aus einem qualitätssichernden Workshopverfahren hervor und wurde von einem unabhängigen Architekten sowie von der kantonalen Fachkommission Städtebau beurteilt. Verbindlich sind nicht die Pläne des Richtprojekts selbst, sondern der Situationsplan und die Besonderen Vorschriften: Beim späteren Baugesuch sind Abweichungen vom Richtprojekt möglich, sofern sie sachlich begründet sind und zu einer mindestens gleichwertigen Lösung führen.
Bebauungsstruktur
Zwei rechteckige Bauvolumen werden parallel zur St. Gallerstrasse errichtet. Die Unterbrechung der Bauvolumen ermöglicht Blickbezüge in den Grünraum und gliedert die Gesamtanlage. Zur städtebaulichen Akzentuierung der Strassenkreuzung werden im Rahmen des Bauvorhabens fünfgeschossige Eckgebäude vorgesehen. Die Gebäude weisen vier Vollgeschosse und ein zurückversetztes Attikageschoss auf; die Gebäudehöhe beträgt höchstens rund 13 m. Alle Bauten erhalten ein Flachdach. Horizontale Sichtbetonbänder gliedern die Volumen und machen die Geschossigkeit ablesbar. Fein gegliederte dunkle Metallprofile umhüllen die Geschosse zwischen den Gurten und filtern den Strassenlärm. Die Sockelgeschosse mit Gewerbenutzungen sind zweiseitig verglast und erlauben Einblicke in die Tiefe.
Nutzung, Erschliessung und Parkierung
Das Erdgeschoss wird mit Gewerberäumen bespielt. Diese orientieren sich in den Strassenraum und lassen attraktive Nutzungen entstehen. Darüber angeordnet werden kleinere Wohnungen vorgeschlagen. Diese orientieren sich mehrheitlich in den lärmabgewandten Hofraum nach Süden und Westen.
Insgesamt entstehen gemäss Richtprojekt rund 53 Wohnungen mit 2,5 und 3,5 Zimmern sowie rund 860 m² Fläche für Dienstleistungen und Büros. Die Zufahrt für Motorfahrzeuge erfolgt am Westende des Areals ab der St. Gallerstrasse und führt direkt in eine gemeinsame Tiefgarage. Insgesamt sind 80 Parkfelder vorgesehen, davon 73 in der Tiefgarage und 7 oberirdisch für Besuchende und Kundschaft. Für Velos stehen 200 Abstellplätze zur Verfügung, hauptsächlich in den Unter- und Erdgeschossen.
Freiraumstruktur
Zwischen den beiden strassenseitigen Gebäuden bildet ein öffentlich zugänglicher Platz den Auftakt zur Überbauung. Der öffentliche Platz wird als Parkraum mit Hochstammbäumen begrünt und beschattet und führt die Fussgänger über ein Wegnetz in die Häuser. Zahlreiche Bäume entlang der Strassen bereichern den Strassenraum. Auf der Süd- und Westseite der Gebäude entsteht ein ruhiger, von der Strasse abgewandter Aussenraum. Bepflanzt wird mit einheimischen und standortgerechten Arten. Die Dachflächen des Attikageschosses werden begrünt, soweit sie nicht als Terrasse dienen; die übrigen Flächen sind für Photovoltaik zu nutzen.
Umgang mit dem Verkehrslärm
Das Plangebiet befindet sich im Einflussbereich der St. Gallerstrasse sowie der Autobahn A15. Zusätzlich sind die Auswirkungen der Tiefgarage und der oberirdischen Parkierungsanlagen zu berücksichtigen. Der Sondernutzungsplan stellt sicher, dass die massgebenden Anforderungen des Lärmschutzes bereits auf dieser Planungsstufe berücksichtigt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte wird im Richtprojekt durch eine Kombination verschiedener planerischer, architektonischer und baulicher Massnahmen sichergestellt. Dazu gehören insbesondere die Anordnung der Nutzungen, geeignete Grundrisse, die Ausbildung von Loggien und Balkonverglasungen sowie die Erstellung einer kurzen Lärmschutzwand südlich des Gebäudes B1.
Zweck und Verlauf
Zur hinreichenden Erschliessung der neuen Überbauung wird ab der St. Gallerstrasse eine neue Gemeindestrasse 2. Klasse geplant. Sie führt von der St. Gallerstrasse bis zum Mürtschenweg, wo ein neuer Wendeplatz realisiert werden soll. Die neue Zufahrtsstrasse bindet nebst dem Baugrundstück auch bestehende Liegenschaften, die heute direkt vom Autobahnzubringer aus erschlossen sind, rückwärtig an. Ebenfalls erschlossen wird das noch freie Bauland auf dem Grundstück Nr. 1287. Die horizontale und vertikale Linienführung orientiert sich am Überbauungsprojekt.
Strassengestaltung und Verkehrsberuhigung
Die Fahrbahnbreite beträgt generell 5.60 m und wird als Mischverkehrsfläche genutzt, auf der sich zu Fuss Gehende, Velofahrende sowie Motorfahrzeuglenkende den Raum teilen. In den Kurvenbereichen sind zur Gewährleistung der Befahrbarkeit Fahrbahnverbreiterungen berücksichtigt. In zwei Abschnitten sind seitliche Querschnittseinengungen vorgesehen. Mit diesen soll die Fahrgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs weiter reduziert und die Wohnqualität sowie die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden. Diese seitlichen Einengungen dienen teilweise auch als Querungshilfe für die zu Fuss Gehenden.
Im Zentrum der Erschliessungsstrasse soll eine flächige Gestaltung erfolgen, welche mit der Umgebungsgestaltung der neuen Überbauung abgestimmt ist. Um eine flächige Gestaltung zu erreichen, soll in diesem Bereich wo möglich auf Randabschlüsse verzichtet werden.
Kosten und Unterhalt
Die Investitionskosten für die Strassenbauarbeiten werden auf Stufe Bauprojekt ermittelt. Der Kostenvoranschlag dient der Regelung der Kostentragung und zur Sicherung der Finanzierung. Die Kostenregelung erfolgt somit erst nach Abschluss der Mitwirkung, da das Bauprojekt nach Durchführung der Vorprüfung und des Mitwirkungsverfahrens ausgearbeitet wird. Für den betrieblichen und baulichen Unterhalt der neuen Gemeindestrasse ist nach deren Erstellung die Gemeinde verantwortlich.