Projekt Aabach Ausbau 2. Etappe

Im Zusammenhang mit dem Ausbauprojekt 2. Etappe sind zahlreiche Massnahmen vorgesehen, die sich aus den Defiziten ableiten. Die wesentlichen Massnahmen betreffen Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die ökologische Aufwertung des Bachlaufs.

Zu den Hochwasserschutzmassnahmen zählen die Anhebung und Sicherung der Kantonstrassenbrücke, der Schutz der weiteren Brücken vor Erosion und der Ersatz und die Sanierung der Ufermauer im Siedlungsbereich.

Zur ökologischen Aufwertung trägt insbesondere die Gerinneaufweitung ausserhalb des Siedlungsgebietes bei. Mit strukturierenden Massnahmen werden bestehende aquatische und terrestrische Lebensräume aufgewertet und neue geschaffen. Durch den Ersatz der Schwelle Säntisstrasse durch eine Rampe wird die Längsvernetzung verbessert.

Das Projekt wurde 2020 öffentlich präsentiert und der Mitwirkung unterstellt (2. November bis 18. Dezember 2020). Im Anschluss wurde das Projekt punktuell angepasst und dem Kanton und Bund zur Prüfung vorgelegt. Der Kanton hielt zusammenfassend zum Gewässerprojekt fest, dass dieses grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Auch die zugehörige Ausscheidung des Gewässerraums in einem reduzierten Umfang, unter Inanspruchnahme Ausnahmebestimmungen für dicht überbautes Gebiet (gemäss GSchV Art. 41a Abs. 4 lit. a) nahmen die kantonalen Fachstellen zustimmend zur Kenntnis. Dieser sah einen Gewässerraum von approx. 25 m im Siedlungsgebiet vor.

Demgegenüber stellten sich in der Konsultation des Bundes die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und für Umwelt (BAFU) auf den Standpunkt, dass gemäss bundesgerichtlicher Praxis, die Situation im Uznaberg keiner Definition als «dicht überbautes Siedlungsgebiet» standhalten würde und demzufolge eine Genehmigung des Hochwasserschutzprojektes und Zusicherung von Bundesbeiträgen nicht in Aussicht gestellt werden könne. Daher erfolgt abschliessend die Gewässerraumausscheidung ohne Ausnahmebestimmung mit einer Breite von 44 m. Dieser Sondernutzungsplan wird einer 2. Mitwirkung (6. bis 31. Mai 2024) unterstellt.

Ende 2024 soll die öffentliche Auflage des Hochwasserschutzprojektes inkl. Sondernutzungsplan Gewässerraum und Beitragsplan erfolgen. Die Realisierung wird angestrebt, sobald alle Genehmigungen und Beitragszusicherungen vorliegen.

Der Aabach entsteht aus dem Zusammenfluss zahlreicher Bäche und weist insgesamt ein Einzugsgebiet von 38.3 km2 auf. Der grösste Bach, der Goldingerbach entspringt zwischen Tweralpspitz und Chümibarren (Chrüzegg) und entwässert den gesamten Goldinger Talkessel. Der stetige Wasserfluss hat über die Jahrtausende zwischen Goldingen, Neuhaus und Uznaberg ein wahres Naturparadies von sehenswerten Tobeln gebildet. Im Aabachtobel fliesst der wichtigste Nebenbach, die Ranzach zu. Diese entwässert die Landschaft bis hinauf zum Hinteren Ricken und dem Dorf Ricken.

Ab dem Austritt aus dem Tobel beim Uznaberg fliesst der Aabach über rund 2.7 km und einem Gefälle von rund 15 m über die Linthebene dem Oberen Zürichsee entgegen. Bis zur Unterquerung des Autobahnzubringers fliesst er durch ein dicht überbautes Siedlungsgebiet und ist aufgrund dessen eingebunden in ein enges Korsett von Uferverbauungen. Unterhalb und bis zu der gedeckten historischen Holzbrücke ist er weitestgehend naturbelassen, wenngleich künstliche Schwellen, wie unmittelbar bei der SBB-Brücke, doch signifikante Eingriffe bedeuten. Auf den verbleibenden 1.1 km zwischen Holzbrücke und Mündung wurden seit dem 19 Jahrhundert monotone Dämme mit trapezförmigen Vorländern als Überflutungsgebiet erstellt. Um 1900 wurde letztmals mit einem Dammvortrieb die Mündung weit nach Westen verlegt, um der Verlandung der Schmerkner Bucht Einhalt zu gebieten.

Der Aabach ist einer der grössten Zuflüsse des Zürichsees mit mehrheitlich intaktem Geschiebetrieb. Aus dem Einzugsgebiet, das zur mittelländischen Molasse gehört, bestehend aus Wechsellagen von Mergel, Sandstein und Nagelfluh, dazwischen jüngere Auffüllungen mit Moräne und Schotter wird viel Geschiebe mobilisiert. Im Delta wird viel Geschiebe und ein Mehrfaches an Schwebstoffen abgelagert. Bis 1999 wurde unmittelbar im Mündungsbereich stetig das Kies entnommen. Seither besteht die Auflage, die Bildung von Kiesinseln zu ermöglichen und lediglich dann einzugreifen, wenn der Hochwasserschutz dies erfordert. Die Erfahrung zeigt, dass jeweils im Abstand von etwa sieben Jahren rund 10- 15'000 m3 Geschiebe aus dem Mündungstrichter zu entfernen sind, um den freien Ablauf im Unterlauf zu gewährleisten.

Von der Mündung bis zur Brücke Säntisstrasse (KM 1.68) liegt der Bach ausschliesslich auf Gemeindegebiet von Schmerikon. Im Anschluss daran bis zur Brücke Kantonsstrasse Uznaberg (KM 2.48) bildet er die Gemeindegrenze. Anschliessend liegt er ausschliesslich auf Gemeindegebiet von Uznach.

Eine erste Etappe von Hochwasserschutzsanierungen erfolgte 1997/ 1998 auf dem Abschnitt zwischen Mündung und SBB-Brücke (KM 1.60). Im Wesentlichen wurden die Dämme instand gestellt, die Vorländer abgetragen, die bestehenden Brücken auf das erforderliche Freibord-Niveau angehoben und Sollentlastungsstellen für ein seltenes Ereignis ausgebildet. In den vergangenen zwanzig Jahren beschränkte sich der Unterhalt im Wesentlichen auf Holzarbeiten und 2020 zum zweiten Mal auf die Reprofilierung der Vorländer auf einer Bachseite.

Die Erfahrung in diesem Zeitabschnitt zeigt, dass sich die Massnahmen aus Sicht des Hochwasserschutzes anlässlich von mehreren Unwettern mit hohen Abflussmengen bewährt hat. In wenigen Fällen kam es zum Überlauf der Dämme. Diese fanden an den hierfür vorgesehenen Stellen nach Süden ins Riet statt. Aus ökologischer Sicht vermag der untere Bachlauf nicht zu genügen. Die Entfernung des gesamten Bewuchses des Vorlandes zur Reprofilierung im Winter 2019/ 2020 hat den unausweichlichen Effekt, dass dieser monotone und seichte Bachabschnitt vorübergehend keine Beschattung für die Fische aufweist. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und das Bewusstsein ist vorhanden, dass langfristig im Unterlauf ein Renaturierungsprojekt zwingend ist. Die personellen und finanziellen Mittel der Gemeinde Schmerikon erfordern jedoch, sich vorerst auf die Sanierung im oberen Teil der Talstrecke zu fokussieren.

Bereits bei der Auslösung der 1. Sanierungsetappe bestand die Absicht für den vorliegenden Ausbau. Daraufhin deutet auch die Ausgestaltung des Perimeters (siehe weiter unten). Bereits 2008 wurde ein Bachsanierungskonzept für die zweite Etappe, zwischen der SBB-Brücke bis zum Tobelaustritt den Gemeinderäten der beiden Nachbargemeinden übergeben. Die Planung wurde einige Jahre später aufgenommen, wobei als erste Massnahme, aufgrund der Hinweise aus dem Konzept, mit umfangreichen Archivrecherchen abgeklärt werden musste, ob für die Bauten innerhalb des gesetzlichen Gewässerabstands die erforderlichen Ausnahmebewilligungen bestehen oder aufgrund des Alters eine Bestandesgarantie besteht. 2017 lag das Vorprojekt vor, welches nach Anhörung der kantonalen Fachstellen zu einem Bauprojekt entwickelt wurde, das nun zur Mitwirkung durch die Anrainer, Betroffenen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen vorliegt.

Mit der 2. Sanierungsetappe sollen zahlreiche Defizite behoben werden. Die Naturgefahrenanalyse von 2006 weist aus, dass bei einem seltenen Ereignis (hunderjähriges Hochwasser) grossflächige Austritte zu erwarten sind. Dies wäre insbesondere bei der Verklausung der Kantonsstrassenbrücke im Uznaberg der Fall. Ausgetretenes Wasser würde dann nicht andernorts wieder ins Gerinne fliessen, sondern das Siedlungsgebiet weiträumig, d.h. nach Osten bis zum Linthpark und nach Westen bis zum Seegarten überfluten.

Zudem ist die Ufersicherung im Siedlungsgebiet generell in schlechtem Zustand. Die Ufermauern und Blocksätze sind an diversen Stellen unterkolkt und teilweise eingefallen. Bei einzelnen Unwetter in den vergangenen Jahren konnten Beschädigungen an den Mauern beobachtet werden, die teilweise notdürftig repariert wurden.

Das ökologische Potential wird aufgrund fehlender naturnaher Strukturen nicht ausgeschöpft. Der Bach wird durch die Art und Disposition der Verbauungen oberhalb des Autobahnzubringers zu stark eingeengt. Auch unterhalb, ausserhalb des Siedlungsgebiets wird ihm der natürliche Raum, den er in Anspruch nehmen würde, verwehrt. Die Schwelle unter der Brücke Säntisstrasse wiederum verhindert den Aufstieg der Fische.

Im Zusammenhang mit dem Ausbauprojekt 2. Etappe sind zahlreiche Massnahmen vorgesehen, die sich aus den Defiziten ableiten. Die Massnahmen werden in einem Erklärvideo zusammenfassend dargestellt und im technischen Bericht inkl. Plänen detailliert beschrieben. Die wesentlichen Massnahmen betreffen Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die ökologische Aufwertung des Bachlaufs.

Zu den Hochwasserschutzmassnahmen zählen die Anhebung und Sicherung der Kantonstrassenbrücke, der Schutz der weiteren Brücken vor Erosion und der Ersatz und die Sanierung der Ufermauer im Siedlungsbereich.

Zur ökologischen Aufwertung trägt insbesondere die Gerinneaufweitung ausserhalb des Siedlungsgebietes bei. Mit strukturierenden Massnahmen werden bestehende aquatische und terrestrische Lebensräume aufgewertet und neue geschaffen. Durch den Ersatz der Schwelle Säntisstrasse durch eine Rampe wird die Längsvernetzung verbessert.

Nähere Auskünfte erteilen das Erklärvideo, der Technische Bericht und die Baupläne.

Begleitend zum Bauprojekt wird der Gewässerraum gemäss Gewässerschutzgesetz definiert. Er bezweckt die Bemessung des Gewässerraums für Fliess- und stehende Gewässer sowie die zugelassene Bewirtschaftung und Nutzung dieses Raums vorzugeben. Er ist eigentümerverbindlich und entfaltet eine mit Baulinien vergleichbare Wirkung. Innerhalb des Gewässerraums sind keine Bauten und Anlagen toleriert, ausgenommen es besteht ausdrücklich Bestandesgarantie. Die formale Ausscheidung erfolgt im Rahmen eines «Sondernutzungsplanes».

Nähere Auskünfte erteilt der Bericht und der Sondernutzungsplan Gewässerraum.

Die Gesamtkosten für das Ausführungsprojekt werden mit rund 11 Mio. Franken veranschlagt. Hiervon belaufen sich 7.9 Mio. Franken auf Hochwasserschutz, 1.8 Mio. Franken auf ökologische Aufwertung, 85'000 Franken auf Werkleitungen, 140'000 Franken auf Brücken und 1.1 Mio. Franken technische Arbeiten.

Der Kantons- und Bundesbeitrag an den Hochwasserschutz und die Renaturierung ist noch nicht abschliessend definiert. Es werden Beiträge im Umfang von approximativ 75% erwartet. Die verbleibenden Restkosten von 2.5 – 3.0 Mio. Franken werden zu mindestens 25% durch die beiden Gemeinden Uznach und Schmerikon getragen. Das gültige Wasserbaugesetz definiert diesen Mindestbetrag. Die Gemeinderäte Uznach und Schmerikon haben eine Schätzungskommission eingesetzt, die über die Kostenverlegung befindet.

Die Grundsätze der Kostenverlegung orientieren sich an vergleichbaren Überlegungen wie diejenige, die dem aktuellen Perimeter-Unternehmen (siehe unten) zugrunde liegen. Diese berücksichtigt das Ausmass der Betroffenheit infolge einer möglichen Überflutung, die Flächennutzung, die sich im Wesentlichen aus dem Zonenplan ergeben und letztendlich die Grundstückfläche. So wird ein gewässernahes Grundstück mit einer sehr intensiven Nutzung als Arbeitszone oder Wohnzone mit hoher Geschossigkeit eine sehr hohe Belastung erfahren. Demgegenüber wird ein gewässerfernes Grundstück mit geringer Nutzungsintensität wie beispielsweise Grünzone oder Landwirtschaftszone deutlich tiefer belastet.

Im Zusammenhang mit der 1. Etappe wurde ein Perimeter-Unternehmen Aabach Talstrecke gegründet. Die Perimeterumgrenzung sowie die individuelle finanzielle Belastung der Perimeterpflichtigen richtet sich nach dem Kostenverteiler, den eine eigens eingesetzte Schätzungskommission 1997 erstellt hat. Der Kostenverteiler berücksichtigt die Grundstückfläche, die Gefahrenklasse und die Nutzungszone. Im Rahmen der Verteilung der Baukosten wurden nach Abzug der Beteiligungen von Bund, Kanton und Gemeinden rund Fr. 200'000 auf die Perimeterpflichtigen verteilt. Hiervon wurden Fr. 150'000 gemäss Kostenverteiler und 50'000 für die Direktanstösser mit harten Verbauungen als Auslösung aus der Wuhrpflicht belastet. Seither dient der Kostenverteiler für die Verrechnung des Unterhalts. Dieser beträgt approximativ Fr. 10'000 je Jahr.

Mitglieder des Perimeter-Unternehmens sind alle Grundstückeigentümer die gemäss der Naturgefahrenanalyse von einem Wasseraustritt betroffen wären. Dieser Sachverhalt ist im Grundbuch als Last vermerkt. Bei der Erstellung des Perimeters wurden nicht alleine die Auswirkungen eines Austritts im sanierten Abschnitt der 1. Etappe berücksichtigt, sondern vorausschauend bereits auch derjenige der 2. Etappe.

Nicht Bestandteil des Perimeters ist das Aabach-Delta, hier ist die Gemeinde Schmerikon kostentragungspflichtig; dies wird auch zukünftig so bleiben. Ebenso nicht zum Perimeter zählt der Abschnitt zwischen Kantonsbrücke Uznaberg und Tobelaustritt. Hier sind die Anstösser kostentragungspflichtig.

Die weitere Entwicklung des Perimeter-Unternehmens hängt einerseits von den Erkenntnissen der aktuell in Arbeit befindlichen Schätzungskommission ab. Nicht ausser acht gelassen werden kann die Entwicklung der Gesetzgebung, da eine Revision des Wasserbaugesetzes ansteht.

Geleitet wird das Perimeter-Unternehmen durch eine Perimeter-Kommission unter Leitung des Gemeindepräsidenten von Schmerikon. Der Gemeinderat Uznach entsendet gleichfalls einen Vertreter. Weiteren Einsitz haben zwei Vertreter der Perimeterpflichtigen; hier wurden die beiden bedeutendsten Grundeigentümer mit einbezogen: die Uznaberg AG und die Ortsgemeinde Schmerikon. Die planerische Leitung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Schmerikon; die Ausführung, sowohl fachlich als operativ ist vollumfänglich an Dritte ausgelagert.

  1. Im vorliegenden Mitwirkungsverfahren (vom 2. bis 30. November 2020) wird das Bauprojekt und der Sondernutzungsplan mit der Gewässerraum-Ausscheidung den Betroffenen sowie der gesamten Öffentlichkeit zur Stellungnahme unterbreitet. Die Einwendungen werden in einem Mitwirkungsbericht festgehalten.
  2. Die Rückmeldungen, bzw. die Feststellungen und Anordnungen des Mitwirkungsberichts führen möglicherweise zu Anpassungen am Projekt.
  3. Im Anschluss verabschieden die Gemeinderäte Uznach und Schmerikon Bauprojekt und Sondernutzungsplan.
  4. Die kantonalen Fachstellen nehmen abschliessend Stellung und sichern den Kantons- und den Bundesbeitrag zu.
  5. Unter Berücksichtigung möglicher Anpassungen aufgrund der Vernehmlassung genehmigen die Gemeinderäte Uznach und Schmerikon das Auflageprojekt, den definitiven Sondernutzungsplan und den Beitragsplan.
  6. Auflageprojekt, Sondernutzungsplan und Beitragsplan werden öffentlich aufgelegt. Zur Einsprache berechtigt sind diejenigen, die ein besonderes Interesse geltend machen können.
  7. Die Zuständigkeiten über die Krediterteilung seitens der Bürgerschaften von Uznach und Schmerikon und/ oder der Perimeter-Pflichtigen definieren sich aus dem Umstand, ob das Perimeter-Unternehmen fortbesteht, erweitert oder aufgehoben wird.

Informieren Sie sich mittels des Erklärvideos zum Projekt Aabach Ausbau 2. Etappe.

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