Mitwirkung Revision kommunaler Richtplan

Aufgrund der Revision des Raumplanungsgesetzes (Bund), die einen verstärkten haushälterischen Umgang mit dem Boden fordert, hat der Kanton 2017 ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG) erlassen und seinen Richtplan (Teil Siedlung) revidiert. Die Gemeinden sind verpflichtet, auf Grundlage dieser übergeordneten Rahmenbedingungen ihre Ortsplanungen zu überarbeiten. Das Thema Innenentwicklung spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Der rechtskräftige kommunale Richtplan der Gemeinde Schmerikon datiert vom 4. September 2008. Dieses strategische Planungsinstrument des Gemeinderats mit einem zeitlichen Horizont von 25 Jahren ist in den vergangenen Monaten umfassend überarbeitet worden. Als planerische Vorstufe zum Richtplan wurde eine Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen erarbeitet. Die Entwürfe beider Planungsinstrumente wurden dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet.

Der kommunale Richtplan wie auch die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen werden nun der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Damit sollen eine breite Diskussion und eine hohe Akzeptanz der behördenverbindlichen Planung Schmerikons erreicht werden.

Der revidierte kommunale Richtplan gilt als Grundlage für die nachfolgende Überarbeitung von Zonenplan und Baureglement (Rahmennutzungsplanung) als grundeigentümerverbindliche Instrumente der Ortsplanung.

Projektinformationen

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG, inklusive Verordnung) im Jahr 2014 sind die Anforderungen an den haushälterischen Umgang mit dem Boden deutlich erhöht worden. Der Bund hat die Kantone angewiesen, ihre Planungen entsprechend den neuen Vorgaben zu überarbeiten und umzusetzen. Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG, inkl. Verordnung) des Kantons St.Gallen ist seit dem 1. Oktober 2017, der revidierte kantonale Richtplan (Teil Siedlung) seit dem 1. November 2017 in Kraft. Das aktuelle Agglomerationsprogramm Obersee (4. Generation) wurde Mitte 2021 beim Bund zur Prüfung eingereicht. Die Gemeinden sind verpflichtet, auf Grundlage der neuen übergeordneten Rahmenbedingungen ihre Ortsplanungen zu überarbeiten.

Der rechtskräftige behördenverbindliche Richtplan der Gemeinde Schmerikon datiert vom 4. September 2008. Für das Gebiet Mühlegraben - St.Gallerstrasse wurde 2015 eine Teiländerung des Richtplans im Sinn einer städtebaulichen Neuausrichtung mit starkem Bezug zur Innenentwicklung vorgenommen. Aufgrund der genannten Veränderung der Planungsvorgaben seitens Bundes und Kanton in den letzten Jahren ist eine gesamthafte Überarbeitung des kommunalen Richtplans als wesentlicher Bestandteil der Ortsplanung angezeigt.

Mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans soll die strategische Ausrichtung im Hinblick auf die in den nächsten rund 25 Jahren erwünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde auf Basis der genannten übergeordneten Vorgaben aktualisiert und behördenverbindlich festgelegt werden. Insbesondere dient der Richtplan als Führungs- und Koordinationsinstrument des Gemeinderats dazu, die Leitplanken für die nachfolgend zu revidierende Rahmennutzungsplanung – Zonenplan und Baureglement – zu setzen. Es ist sicherzustellen, dass die kommunale Richtplanung mit den alle vier Jahre überprüften Legislaturzielen des Gemeinderats wie auch der entsprechenden Finanzplanung korrespondiert – und umgekehrt.

Die folgende Darstellung zeigt die Einbettung des kommunalen Richtplans als behördenverbindliches Planungsinstrument im Gesamtkontext der Ortsplanung:

Die Siedlungsentwicklung nach innen, also innerhalb der bestehenden Bauzone, bildet die wesentliche Stossrichtung der RPG-Revision 2014. Daher gibt der Kanton den Gemeinden vor, im Vorfeld der Überarbeitung ihres Richtplans umfassende Überlegungen zur möglichen Entwicklung innerhalb der Bauzone anzustellen und diese in einer Strategie Siedlungsentwicklung nach innen (Innenentwicklungsstrategie) festzuhalten. Die Gemeinde Schmerikon hat bereits 2017 erste Schritte in diese Richtung unternommen und eine ortsbauliche Studie mit Fokus auf den zentralen Bereich zwischen Bahnhof und Sandstrasse erarbeitet. Zwischen Sommer 2020 und Frühjahr 2021 wurde unter Berücksichtigung der gesamten Bauzone eine Strategie Siedlungsentwicklung nach innen ausgearbeitet und damit im Bereich Siedlung eine wichtige Stossrichtung für die Richtplanung aufgezeigt.

Die Revision des kommunalen Richtplans wird durch die Ortsplanungskommission, bestehend aus 5 Mitgliedern (Gemeinderat, Verwaltung, Ortsgemeinde) eng begleitet. Nach der erfolgten Erarbeitung des Richtplan-Entwurfs und dessen Vorprüfung durch den Kanton wird nun eine breite Mitwirkung der Bevölkerung durchgeführt, um eine hohe Akzeptanz dieses strategisch wichtigen Planungsinstruments zu erreichen.

Im Anschluss an die Richtplan-Revision wird darauf aufbauend die grundeigentümerverbindliche Rahmennutzungsplanung der Gemeinde, das heisst Baureglement und Zonenplan, überarbeitet.

1. Stellung und Bedeutung des Richtplans

Der kommunale Richtplan stellt die angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde dar und dient dem Gemeinderat als strategisches Führungs- und Koordinationsinstrument. Er zeigt in einer Gesamtschau die künftige räumliche Ordnung und Struktur der Gemeinde Schmerikon und die dazu notwendigen planerischen Schritte auf. Dabei lassen sich Konflikte zwischen verschiedenen Ansprüchen an den Raum ablesen und die Weichen für die Sicherung einer hohen Lebensqualität frühzeitig stellen.

Der kommunale Richtplan ist im Kanton St.Gallen ein für den Gemeinderat und die ihm nachgeordneten Kommissionen und Verwaltungsstellen wegleitendes Planungsinstrument. Die Umsetzung der Richtplanung durch grundeigentümerverbindliche Festlegungen erfolgt in der nachgeordneten Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement, Sondernutzungspläne etc.). Der zeitliche Horizont des Richtplans beträgt 15 - 25 Jahre.

2. Aufbau des Richtplans

Der Richtplan besteht aus Karte (Plan 1:5'000) und Text (Koordinationsblätter).

Richtplankarte: Die Ausgangslage (vgl. Legende) wird auf die räumlichen Inhalte beschränkt, welche für die Verständlichkeit der Richtplaninhalte wichtig sind und hat damit Informationscharakter. Die Richtplaninhalte zeigen die verbindlichen Beschlüsse bzw. Festlegungen mit Raumbezug entsprechend dem Richtplantext plangrafisch auf. Mittels Nummern der einzelnen Beschlüsse (z.B. S 2.3) werden Verbindungen zwischen Karte und Text hergestellt.

Richtplantext: Die verschiedenen Richtplanthemen werden in Textform (Koordinationsblätter) umschrieben. Es werden einzelne Beschlüsse sowie konkrete Massnahmen formuliert.

Der Richtplan ist als handlungsorientiertes Planungsinstrument aufgebaut. So werden die einzelnen Beschlüsse in Anlehnung an den kantonalen Richtplan entsprechend ihrem Koordinationsstand (Stand der Abstimmung bzw. Problemlösung) folgenden drei Kategorien zuwiesen:

Festsetzung: Die Festsetzung zeigt auf, wie raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Ein Vorhaben weist in der Regel keine Konflikte mehr, die auf Stufe Richtplan bereinigt werden müssen. Das Vorhaben ist mit den verschiedenen, anderen Anliegen abgestimmt.

Zwischenergebnis: Ein Vorhaben ist noch nicht abgestimmt. Es gibt noch Konflikte zu lösen. Der Richtplan beauftragt die Behörden, diese Konflikte zeitgerecht zu bereinigen.

Vororientierung: Vororientierungen zeigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten sich noch nicht in dem für die Abstimmung erforderlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Raumes haben können.


Zu jedem Richtplanbeschluss wird ein Realisierungshorizont (Zeithorizont) definiert:

  • kurzfristig >> innert 5 Jahren
  • mittelfristig >> innert 5 bis 10 Jahren
  • langfristig >> in mehr als 10 Jahren (bis ca. 25 Jahre)

Die Aussagen des Richtplans werden in folgende vier Sachbereiche gegliedert:


3. Nachführung des Richtplans

Der kommunale Richtplan ist ein flexibles Planungsinstrument, das regelmässig den aktuellen Gegebenheiten (Planungen, Projekte etc.) und insbesondere den Zielen der Gemeinde angepasst werden sollte. Für Einzelanpassungen („förmliche Änderungen“) ist der Gemeinderat zuständig. Er teilt solche Anpassungen dem kantonalen Bau- und Umweltdepartement mit und macht diese öffentlich bekannt (vgl. Art. 6 Abs. 1,2 PBG). Änderungen, welche sich im Rahmen der bestehenden Richtplananweisungen bewegen (z.B. Vororientierung -> Zwischenergebnis) gelten als Fortschreibungen. Die damit verbundenen Nachträge werden durch den Gemeinderat vorgenommen und verabschiedet.

Die E-Mitwirkung zur Revision der Richtplanung steht Ihnen vom 27. Februar 2024 bis zum 10. Mai 2024 zur Verfügung. Der Gemeinderat dankt allen bereits im Voraus, die sich bei der Entwicklung der Gemeinde Schmerikon beteiligen.

Downloadbereich

Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen
Bericht

Kommunaler Richtplan
Richtplantext
Richtplankarte
Planungsbericht

Häufige Fragen zur digitalen Mitwirkung

Die E-Mitwirkung bietet folgende Vorteile:

  • Beteiligen Sie sich orts- und zeitunabhängig am politischen Prozess.
  • Erfassen Sie Ihre Rückmeldung schnell, sicher und papierlos.
  • Laden Sie auf Wunsch weitere Personen zur gemeinsamen Bearbeitung Ihrer Stellungnahme ein.
    (ideal für Organisationen wie Parteien, Verbände oder Vereine)
  • Ermöglichen Sie der Verwaltung mit der digitalen Erfassung eine effiziente Auswertung und Nachbearbeitung.

Nach der Erfassung und Übermittlung der Stellungnahme werden sämtliche Rückmeldungen durch die Verwaltung und das Raumplanungsbüro ausgewertet und nachbearbeitet. Die Meinungen aus den Befragungen helfen uns, die Stimmung der Bevölkerung zu erfahren und allfällige Anpassungen zu evaluieren. Sobald alle Rückmeldungen ausgewertet und beantwortet wurden, wird ein anonymisierter Mitwirkungsbericht veröffentlicht. Sie werden zu diesem Zeitpunkt benachrichtigt und erfahren so, welche Rückmeldungen in der Überarbeitung der Projekte berücksichtigt werden konnten. Auf der Informationswebsite halten wir Sie jeweils informiert.

Die E-Mitwirkung ist eine geprüfte und vertraute Standardlösung, welche schweizweit bei Gemeinden, Städten und Kantonen zum Einsatz kommt. Sämtliche Daten werden in zertifizierten Datenzentren innerhalb der Schweiz gespeichert und verschlüsselt übermittelt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben und nur für die Verarbeitung der Rückmeldungen gespeichert.

Ihre erfassten Rückmeldungen sind ausschliesslich für Sie, die Gemeinde Schmerikon und die in der Projektplanung involvierten Partner (Raaumplanungsbüro sowie Anbieterin der E-Mitwirkung) sichtbar. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte statt.

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